Im Jahre 1924 erschien die Broschüre eines damals noch eher unbekannten Staatsrechtlers namens Carl Schmitt. Diese Broschüre trug den Titel „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus“, und sie hatte es in sich. Denn Schmitt griff in seinem Essay die Weimarer Republik frontal an: Er differenzierte zwischen „Parlamentarismus“ hier und „Volksherrschaft“ dort. Der Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur sei daneben nur zweitrangig.
Der Diktator könne gar nicht Unrecht tun, weil er sozusagen der Avatar des gesamten „Volkes“ sei, erklärte Schmitt im Jahr 1933. So etwas kann man schreiben, wenn die „Volksherrschaft“ den „Parlamentarismus“ endgültig geschlagen hat. In den Vereinigten Staaten ging die Geschichte anders aus: